- Erstgespräch
- Beratung
- Mediation
- Awareness
- Gesetzlicher Rahmen
Das Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und der Einschätzung, ob Dein Fall für Konfliktmanagement generell geeignet ist und ob speziell mein Angebot und ich als Person passend dafür sind.
Wichtig beim Erstgespräch ist, dass ich gerade so viel wissen muss, um das richtige Vorgehen zu wählen, aber nicht zu viel, um keine Allparteilichkeit mehr einnehmen zu können. Deshalb bitte ich dich darum, mir in diesem ersten Gespräch dein Anliegen so neutral und knapp wie möglich zu schildern.
Das Gespräch ist für Dich komplett kostenlos, ist deshalb aber auch zeitlich begrenzt.
Das Gespräch ist auf max. 20 Minuten beschränkt. Bitte respektiere dieses Zeitlimit meiner verdienstfreien Arbeitsleistung.
Das Erstgespräch ist in der Regel nur per Telefon möglich.
Sollte das für Dich eine Barriere darstellen, dann melde Dich gerne und wir finden eine Lösung.
Die Beratung ist immer dann geeignet, wenn du Austausch, gemeinsame Beratung und ggf. neuen Input aus einer unbeteiligten professionellen Perspektive für ein Problem/einen Konflikt suchst. Das kann ein innerer Konflikt, ein Konflikt am Arbeitsplatz, in deiner Liebesbeziehung oder mit Freund*innen sein.
Ja, eine Beratung ist immer parteiisch für die Person(en), die mich beauftragen. Ich habe primär ihr Anliegen im Blick. Nichtsdestotrotz versuche ich, auch die möglichen Interessen und Bedürfnisse aller beteiligten Konfliktparteien in einer fairen Art und Weise in die Überlegungen mit einzubeziehen, um eine zielführende Beratung zu ermöglichen.
Nach §3 des deutschen Mediationsgesetzes (MediationsG) darf ich nach einer parteiischen Beratung in der selben Sache nicht mehr als Mediatorin tätig werden. Eine Ausnahme dieser Regelung kann nur unter expliziter Zustimmung aller Beteiligter erfolgen, da die Allparteilichkeit potentiell gefährdet sein kann.
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbearbeitung, das auf Freiwilligkeit und Vertrauen basiert. Eine neutrale, allparteiliche Person, die Mediatorin, unterstützt die Parteien dabei, ihre Interessen, Bedürfnisse und Optionen auszuloten, den Kern des Konflikts herauszuarbeiten und so gemeinsam eine akzeptable zukunftsorientierte Lösung für den Konflikt zu erarbeiten.
Die Mediation ist als Verfahren flexibel, zeitsparend, kosteneffizient, und die Parteien behalten zu jedem Zeitpunkt im Prozess die Kontrolle über die inhaltliche Gestaltung und das Ergebnis. Sie basiert auf dem Willen, den Konflikt im Interesse aller Parteien kooperativ und konstruktiv zu bearbeiten.
Konflikte, die zwischen Parteien bestehen, deren (Geschäfts-)Beziehung weiter fortbestehen sollen, eignen sich, je nach ihrem Eskalationsgrad, besser für ein Mediationsverfahren, als rein formale Rechtsstreitigkeiten.
Ja hat sie! Mediation eignet sich nicht für alle Konflikte. Wenn der Konflikt bereits zu weit eskaliert ist oder die Parteien nicht (mehr) an einer kooperativen Lösung interessiert sind, dann eignet sich die Mediation nicht. Das ist aber nicht schlimm, da sie nur eines unter vielen alternativen Konfliktklärungsverfahren ist, die ich bei Bedarf erläutern kann.
Bestehen über die Eignung des eigenen Falles Zweifel, können wir in einem gemeinsamen Gespräch für mehr Klarheit sorgen.
"to be aware" heißt soviel wie aufmerksam/achtsam sein. Es geht um die Etablierung einer solchen Haltung von allen Beteiligten, indem sich gemeinsam aktiv darum bemüht wird, einen Raum zu gestalten, an dem alle Menschen so sicher wie möglich teilhaben können.
Hierfür ist es notwendig, dass sich jede Person, Organisation und Veranstaltung aktiv mit Machtdynamiken, Diskriminierung und Barrieren auseinandersetzt, um sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Grenzüberschreitungen präventiv entgegenzuwirken.
Awareness ist ein kontinuierlicher Prozess, der fest in allen Aspekten der Veranstaltungsorganisation mitgedacht und verankert sein muss.
Awareness basiert auf den Grundprinzipien: gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme, Fokussierung auf Betroffene, Parteilichkeit mit Betroffenen und Intersektionalität
Alle Beteiligten (Veranstaltende, Team, Security, Künstler*innen und Besucher*innen) tragen gemeinsam die Verantwortung für den Raum und verhalten sich nach gewissen Regeln solidarisch miteinander.
Du kannst Dich darauf verlassen, dass die Informationen, die ich erhalte, streng vertraulich behandelt werde!
Sollte ich im Zuge einer Inter- oder Supervision über einzelne Fälle reflektieren müssen, so versichere ich, jegliche personenbezogene Informationen streng zu anonymisieren, so dass keinerlei Rückschlüsse auf Dich möglich sind.
Für meine Arbeit als Mediatorin gilt das deutsche Mediationsgesetz (MediationsG)
Zu Beginn einer Mediation wird eine Rahmenvereinbarung getroffen, die alle relevanten Informationen enthält.